Das EU-Parlament hat sich abschließend für das Zoll- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ausgesprochen. Die Vereinbarung hat zum Ziel, die Handelsbeziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu erleichtern und einen möglichen Handelskonflikt zu vermeiden.
Der vereinbarte Text sieht vor, dass die meisten Zölle auf Industrie- und Agrarprodukte aus den USA abgeschafft werden. Zahlreiche aus den USA eingeführte Meeresfrüchte und landwirtschaftliche Erzeugnisse erhalten bevorzugten Marktzugang. Gleichzeitig wurden auf Drängen des EU-Parlaments mehrere Schutzmechanismen aufgenommen. So enthält das Abkommen eine sogenannte "Sunset-Klausel", nach der die Zollvergünstigungen Ende 2029 automatisch auslaufen, sofern sie nicht verlängert werden. Darüber hinaus wurden Schutzvorkehrungen für europäische Industrie- und Agrarsektoren sowie strengere Regelungen zur möglichen Aussetzung der Zollvorteile vereinbart. Für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse gelten zudem besondere Bedingungen.
Hintergrund des Abkommens ist eine Verständigung zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsidenten Donald Trump im Sommer 2025 ("Turnberry-Vereinbarung"). Die Europäische Kommission argumentiert, die Vereinbarung schaffe mehr Planungssicherheit für Unternehmen und verhindere eine weitere Eskalation von Handelsstreitigkeiten. Kritiker:innen bemängeln hingegen, dass das Abkommen den USA größere Vorteile verschaffe als der EU und ohne umfassende Folgenabschätzung ausgehandelt worden sei. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die USA trotz der Einigung weiterhin neue Zölle auf bestimmte Produkte angekündigt haben.
Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten.
Die neuen Regelungen wurden insgesamt mit 440 Ja-Stimmen zu 151 Nein-Stimmen bei 50 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 61 dafür und 13 dagegen. Es gab 12 Enthaltungen. Damit die Regelungen endgültig in Kraft treten können, muss nun noch der Rat der Europäischen Union den vereinbarten Text formell verabschieden.