Zur Wahlperiode 2024-2029 ist das EU-Parlament von zuvor 705 auf 720 Abgeordnete angewachsen. Die große Mehrheit davon ist in Fraktionen, auch Gruppen genannt, organisiert. Für die Gründung einer solchen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des EU-Parlaments mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Aktuell gibt es acht Fraktionen, die sich entlang der traditionellen politischen Lager parlamentarischer Demokratien orientieren.
Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion bietet den Abgeordneten bestimmte Vorteile: mehr Einfluss im Gesetzgebungsprozess des Parlaments, erhöhte Redezeit und mehr finanzielle und personelle Ressourcen. Besonders für kleinere Parteien ist die Mitgliedschaft daher von großer Bedeutung.
Im Europäischen Parlament sind vergleichsweise viele kleinere Parteien vertreten. Ein Grund dafür ist, dass es in der EU trotz gemeinsamer Grundregeln kein einheitliches Europawahlrecht gibt. Viele Details des Wahlsystems, etwa Sperrklauseln, legen die Mitgliedstaaten selbst fest. Während in einigen EU-Ländern Prozenthürden gelten, gab es in Deutschland auch bei der Europawahl 2024 keine Sperrklausel. Deshalb konnten erneut mehrere kleinere Parteien ins Europäische Parlament einziehen.