Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung.

Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde der Vorschlag eingebracht, Kryptowert-Erträge in den Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer zu überführen. Nach unseren Verhandlungen ist diese Forderung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.

Bitte stellen Sie Ihre Frage direkt an mich per E-Mail an tijen.ataoglu@bundestag.de

Die AfD-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe teilt Ihre Bedenken. Sie hat gegen den Antrag der Stadtverwaltung, die Verkaufsstände abzubauen, gestimmt.
