
Noch ist die Regierung nicht gebildet. Der Koalitionsvertrag steht und nun sind die Parteien an der Reihe. Bei der SPD stimmen die Mitglieder darüber ab.

Ich hatte seinerzeit Bedenken v.a. bezüglich der Begrifflichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Bezug auf das Staat-Kirche-Verhältnis und ich habe zugleich zur Kenntnis genommen, dass das SPD-geführte Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Diese haben sich jedoch in der Rechtspraxis meines Erachtens nicht bestätigt.


Nachdem sich CDU/CSU und die SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt haben, sind nun die Parteien an der Reihe. Sie müssen dem Vertrag zustimmen. Bei der SPD geschieht dies im Rahmen eines Mitgliedervotums.


Eine weitere Lockerung der gesetzlichen Lage wird es absehbar nicht geben. Die Union hat daran kein Interesse. Es war kein Thema in den Koalitionsverhandlungen.