Giebt es mittlerweile etwas neues zum Thema a1 sprachtest?
Sehr geehrter Herr Wiese,
Wie sehen Sie derzeit die Chancen das ausländische Ehepartner den a1 sprachtest wieder in deutschland machen können?

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. April 2025 zur Sprachqualifikation beim Ehegattennachzug.
Grundsätzlich muss das Sprachniveau vor der Einreise nach Deutschland im Herkunftsland durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Nach aktueller Rechtslage ist beim Ehegattennachzug gemäß § 30 des Aufenthaltsgesetzes in der Regel der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Niveau A1) erforderlich.
Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor: Wenn es dem Ehepartner im Herkunftsland nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist, einen Sprachkurs zu besuchen – etwa weil keine entsprechenden Angebote bestehen oder besondere Sicherheitsrisiken vorliegen – kann der Sprachnachweis auch nach der Einreise in Deutschland erfolgen. Ob eine Ausnahme tatsächlich gewährt wird, entscheidet immer die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall.
Eine weitere Lockerung der gesetzlichen Lage wird es absehbar nicht geben. Die Union hat daran kein Interesse. Es war kein Thema in den Koalitionsverhandlungen.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese