Frage von Michael M. • 10.08.2026
Antwort 10.08.2026 von Felix Schreiner CDU
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Frage von Michael M. • 10.08.2026
Antwort 07.09.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Das GKV-BStabG wurde notwendig, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert sind.
Frage von Manuela B. • 10.08.2026
Frage von Bianca E. • 10.08.2026
Frage von Bianca E. • 10.08.2026
Frage von Marc Z. • 10.08.2026
Antwort 13.08.2026 von Matthias Hauer CDU
Angesichts fehlender systematischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten halte ich die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthaltene Regelung zu deren Erstattungsfähigkeit für sachgerecht.
