Deshalb setze ich mich klar dafür ein, dass die bestehenden Förderungen verlässlich fortgeführt werden.

Meines Wissens nach steht der Entwurf eines Änderungsgesetzes erst im Oktober im Kabinett an.

Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein

Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren hartnäckig mit dem Thema Islamismus und seiner Bekämpfung auseinander.


CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag ein Bekenntnis abgegeben, dass wir die Forschung zu postinfektiösen Erkrankungen wie ME/CFS, Long Covid oder PostVac als Basis für grundlegende Verbesserungen fördern werden. Dass es neben wirksamen Therapien aber auch angemessene Versorgungsstrukturen und ein adäquates Verständnis der Ärzteschaft geben muss, versteht sich ebenfalls.