
Wichtiger wären der Beitrag eines Unternehmens zum zum Beispiel zu Umweltschutz, Kultur, Gesellschaft, Forschung etc.

Ich setze auf die freiwillige Vernunft der Bürger*Innen.

Ich habe, auch aufgrund rechtlicher Bedenken, den Verbotsantrag nicht unterstützt.


Bzgl. Ihrer Frage, möchte ich Ihnen sagen, dass egal welche Partei oder Organisation, welche sich im extremistischen Bereich bewegt, aufgelöst und verboten gehört.

Aktuell ist unklar, ob die sehr strengen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Feststellung der AfD als gesichert rechtsextrem bleiben kann, steht ebenfalls aus. Aus meiner Sicht sollte die Prüfung abgewartet werden, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand hat.