
Die Fraktion der Freien Demokraten begleitet und unterstützt entsprechend des Koalitionsvertrages die Umsetzung einer Gemeinnützigkeitsregelung für den Journalismus.

In der Praxis kommt es mitunter zu Abgrenzungsproblemen bei der Gemeinnützigkeit von Journalismus. Diese Abgrenzung wollen wir daher vereinfachen.

Ich bin mir der Schwierigkeiten bewusst, mit denen Journalistinnen und Journalisten konfrontiert sind, und unterstütze daher das Ziel, gemeinnützige journalistische Arbeit anzuerkennen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Leider ist das Vorhaben gescheitert . Wir wollen den gemeinnützigen Journalismus aber weiterhin stärken z.B. mit einer Reform des Gemeinnützigkeitsrecht.

Der Kernpunkt besteht darin, ob Journalismus überhaupt in den Bereich der Gemeinnützigkeit eingeordnet werden kann. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass Tätigkeiten selbstlos zum Nutzen der Allgemeinheit in materieller, geistiger oder sittlicher Hinsicht gefördert werden. Ob Journalismus diese Voraussetzungen erfüllt, erscheint mir unklar.

Die Anordnung eines sogenannten Anwendungserlasses fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)