
Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium. Das liegt daran, dass bisher keiner ihrer Nominierten in der vorgeschriebenen geheimen Wahl eine Mehrheit finden konnte. Abgeordnete können gemäß ihren Rechten aus dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat frei nach ihrem Gewissen abstimmen und sind nicht zur Wahl eines bestimmten Vertreters oder einer Vertreterin verpflichtet.

Bei jedem Gesetz wird individuell festgelegt, wann es in Kraft tritt. Manchmal ist es ein konkretes Datum, manchmal ein Zeitraum nach Verkündung.
Diesbezüglich liegt uns noch kein Kabinettsbeschluss vor

Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.

nein.