


Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat unsere Realität verändert und wir alle wünschen uns eine schnelle Beendigung des Krieges.

Sich zu diesem Zeitpunkt zu Details des im Februar letzten Jahres veröffentlichten Referentenentwurfes zu äußern erachte ich als nicht zielführend, da ja weiterhin an dem Verfahren gearbeitet wird

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.

Es ist wichtig, dass in den Ressorts genau beraten wird, wie der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber am besten umgesetzt werden kann.