
(...) Mit dem Wermutstropfen, dass diese Zwischenantwort seitens der Betreiber von Abgeordnetenwatch.de als ein Standard-Textbaustein bewertet wird und somit eher negativ oder gar nicht in die Statistik eingeht, muss ich in gewisser Weise leben. In Zeiten, wo mit nur wenigen Mausklick Massenmails generiert werden, möchte ich aber die Kommunikation mit meinen Bürgern nicht an der Quantität, sondern an der Qualität messen. (...)

(...) beim Thema „Schächten“ treffen Sie bei mir persönlich einen wunden Punkt. Denn sowohl die Mitglieder meines Stendaler Kreisverbandes als auch ich haben uns das Tierwohl als eine der obersten Prioritäten auf die Fahnen geschrieben. (...)

(...) Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)


(...) Je nach Einzelfall kann dies bis zu einem Berufsverbot oder dem Verbot des Umgangs mit Tieren führen. Aus religiösen Gründen können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbietet. (...)

Sehr geehrter Herr Ponitka, (...) Die in der Süddeutschen Zeitung erläuterte Alternative vom Kehlschnitt unter Betäubung versöhnt Tierschutzanforderungen mit religiösen Vorschriften, die nicht über den Gesetzen stehen dürfen. (...)