
(...) Darin enthalten ist auch eine Regelung zum Schlachten mit Elektrokurzzeitbetäubung. Das ist nach unserer Auffassung ein verfassungskonformer Kompromiss zwischen dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz. Das erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren Leiden und Schmerzen. (...)

(...) Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2002 hätte jedoch ein generelles Verbot des Schlachtens ohne Betäubung aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Tierschutz einerseits und Religions-, und Berufsfreiheit andererseits keinen rechtlichen Bestand. Der § 4a Abs. (...)

Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Verständnis, dass ich aus Kapazitätsgründen erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

(...) DIE LINKE lehnt die betäubungslose Schlachtung von Tieren ab. Alternativ setzt sie sich für die Elektrokurzzeitbetäubung ein. (...)

(...) Wir wollen gleichzeitig auch, dass jede Religion ihre Praktiken frei ausüben kann. (...)

(...) Wie Sie darin nachlesen können, sprechen wir uns für ein grundsätzliches Verbot von betäubungslosem Schlachten (Schächten) aus. Diese Regelung halte ich aus Tierschutzgründen für absolut richtig. (...)