
(...) Wenn Sie die Grenze zum Gewaltaufruf überschritten sehen, können Sie Anzeige erstatten. Ich persönlich setze in der politischen Auseinandersetzung auf Sachargumente. (...)

(...) Allein an diesem Beispiel sehen wir, wie kompliziert die Bewertung von so genannter Hassrede doch ist. Ich denke keiner von uns beiden kann für sich beanspruchen, die Situation genau richtig zu interpretieren. (...)
(...) Über eine mögliche Strafbarkeit in den von Ihnen genannten Fällen haben Gerichte zu entscheiden. Wichtig mag in diesem Zusammenhang der Hinweis sein, dass es keinen Straftatbestand der „Hassrede“ gibt. Hassreden und –kommentare können unter die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) fallen. (...)

(...) Das Zwei-Prozent-Ziel ist dabei aus meiner Sicht nicht das einzige Kriterium. (...) Ich nenne hier beispielhaft das Engagement der Bundeswehr in zahlreichen Stabilisierungsmissionen oder unseren Beitrag zur Rückversicherung der baltischen Staaten. (...)

(...) Für meinen Arbeitsaufwand, der durchaus 80 Stunden und mehr umfassen kann, steht mir und den Abgeordneten in Deutschland nach dem Grundgesetz eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" zu. Für mich ist die Mandatsausübung ein Fulltimejob. (...)

(...) "Ich gratuliere Frank-Walter Steinmeier zu seiner Wahl zum zwölften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wünsche ich ihm für seine Amtsausübung gutes Gelingen, viel Erfolg und Gottes Segen. (...)