
(...) Eine, wie Sie schreiben, Unterwerfung Russlands unter die Gerichtsbarkeit des IGH als Bedingung für die Beendigung des Sanktionskurses gegen Russland halte ich nicht für einen erfolgversprechenden Weg. (...)

(...) Ohnehin halte ich es für schwierig ein Land zu so etwas zu zwingen - welchen Wert hat eine solche formale Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des IGH schon, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wurde. Wenn ein solcher Schritt nicht aus eigener Überzeugung beschritten wurde, bleibt die Akzeptanz des jeweiligen Landes gegenüber einer Entscheidung des IGH doch ohnehin stets zweifelhaft. (...)

(...) Ich bin der Meinung, dass sich grundsätzlich jedes Land dem IGH stellen sollte. Nur so kann das Völkerrecht weltweit effektiv gewährleistet und auch geschützt werden. (...)

(...) - Der Internationale Gerichtshof ist ein sehr geeignetes Forum zur friedlichen Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten. Es wird aber kaum eine Chance auf eine einvernehmlich Unterbreitung des Falles gesehen. (...)


(...) wie von Ihnen korrekt beschrieben, hat Russland keine generelle Unterwerfungserklärung zum Internationalen Gerichtshof abgegeben. Eine Aufforderung an Russland zur Zustimmung zu einem IGH-Verfahren in der Frage der Krim-Annexion wäre zwar in der Sache richtig, aber erkennbar aussichtslos. (...)