
(...) vielen Dank für Ihre Frage zu den Verkehrsdaten, der so genannten Vorratsdatenspeicherung. (...)

Sehr geehrter Herr Hahn,

(...) Das musste auch Bundesjustizminister Heiko Maas in einer Pressekonferenz* zugeben. Stattdessen stellt die Vorratsdatenspeicherung alle BundesbürgerInnen unter Generalverdacht. Der angekündigte Richtervorbehalt greift nur bei einem Teil der gespeicherten Daten. (...)

(...) Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Leitlinien sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollen: (...) Im Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist der von Minister Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. (...)

(...) Die Haltung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist somit der Lackmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Die grüne Bundestagsfraktion sagt klar: Die Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder, zuletzt im Zuge der Debatte um das IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung, vehement gegen das Instrument der anlasslosen Massenüberwachung ausgesprochen. (...)
(...) Aus diesem Grunde weisen uns erfahrene Praktiker aus den Ermittlungsbehörden sowie die meisten Innenminister der Länder mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten hin. Bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung hilft die Vorratsdatenspeicherung in besonderem Maße. (...)