
(...) - Kommunikationsinhalte werden nicht gespeichert - die Behörden dürfen auf die Daten nur mit richterlichem Beschluss und bei Verdacht auf schwerwiegende Straftaten zugreifen Zu diesen schwerwiegenden Straftaten gehören z.B. terroristische Anschläge, wie der kürzlich vereitelte in Oberursel, oder sexueller Missbrauch von Kindern. (...)

(...) April hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt. Mit dem Vorschlag von Bundesjustizminister Maas wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post - also Email - eingeführt. Oberste Richtschnur aller Regelungen sind für uns die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. (...)

(...) Zum Abschluss noch einige gute Argumente für TTIP: Die Europäische Union und Deutschland profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. (...)

Sehr geehrter Herr Krug,

(...) Die Abwägung zwischen den Grundrechtsgütern und einem hohen Datenschutzniveau einerseits und der politischen Verantwortung, den Ermittlungsbehörden Instrumente auf der Höhe der Zeit zur Verfügung zu stellen andererseits, ist meines Erachtens mit dem verabschiedeten Gesetz sehr gut gelöst. (...)

(...) 3. Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. (...)