
(...) Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte unbedingt erforderlich. Es ist deshalb richtig und zielführend, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt. (...)

(...) Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. (...)

(...) meine Stellungnahme zur Petition "Fracking gesetzlich verbieten" wurde fristgerecht bei Abgeordnetenwatch eingereicht und ist zu finden unter: https://www.abgeordnetenwatch.de/petitionen/fracking-gesetzlich-verbieten . (...)

Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte hierzu auf meine ausführliche Antwort an Frau Hartmann-Neudek und Herrn Neudek verweisen, die mich zum gleichen Thema um Auskünfte gebeten hatten.

(...) Untätig zu bleiben ist keine Option, denn bislang ist Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist mehr als lückenhaft, es gibt kein Verbot von Fracking in Natur- oder Wasserschutzgebieten und es gibt keine Vorgaben, was mit Flüssigkeiten zu geschehen hat, die durch Fracking an die Oberfläche gelangen. All das wird nun geregelt. (...)

(...) Ich setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, bei der der Schutz von Mensch und Umwelt im Mittelpunkt steht. Des Weiteren bin ich für die Einführung eines Parlamentsvorbehaltes. (...)