
Sehr geehrter Herr Wiesner,
ich hatte zu keinem Zeitpunkt einen „Auftrag“ irgendjemanden zu betreuen. Dies gilt auch für Rainer Rupp, zu dem ich Kontakte hatte. Dies waren Briefkontakte, eMails und persönliche Gespräche.

(...) Denn durch die Einführung eines zweiten, der Ehe weitgehend nachgebildeten, Rechtsinstituts, würde kein Beitrag zur Entprivilegierung der Ehe geleistet, sondern ihre Hegemonie weiter zementiert, eine Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Denn es existieren eine Vielzahl von Lebensweisen und Familienformen, für die die Eheschließung oder die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht in Frage kommt: Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde, Verwandte, Patchworkfamilien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben. Deshalb kann die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Lebensweisenpolitik sein, in der die Anerkennung aller Lebensweisen leitendes Prinzip ist. (...)

(...) Die erste Folge einer ungeordneten Insolvenz eines Mitgliedsstaates wäre, dass Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen diese Papiere abschreiben müssten. Dies würde Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit fast jeden Privatanleger insbesondere bei Fragen der Altersvorsorge treffen. (...)

(...) Aber leider kann ich Sie nicht wissenschaftlich überzeugen, weil der angesprochene Widerspruch von mir nicht aufgelöst werden kann. Ich kenne mich in diesem Fachgebiet nichtgenügend aus. (...)

