
(...) Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. (...)

(...) Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls beabsichtigt, das Rederecht von Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Auffassung im Plenum vertreten wollten. Unser Anliegen war es vielmehr, für eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge Sorge zu tragen. (...)

(...) Als Parlamentarier bin ich - genauso wie alle meine Kollegen - allein meinem Gewissen unterworfen (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG) und das bleibt auch so. (...)

(...) bei uns auch sehr gut. Daher bin ich mir sicher, dass sich bei etwaigen Änderungen, immer der parlamentarische Sachverstand durchsetzen wird. (...)

(...) Selbstverständlich werde ich, sollte es zu einer Abstimmung kommen, gegen eine solche Beschränkung des Rederechts stimmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der kontroversen Debatte. (...)

(...) Dass bedeutet nicht, dass die Fraktionen zustimmen müssen. Letztendlich geht es um eine Gleichbehandlung aller Fraktionen in einem geordneten und transparenten Verfahren und nicht um einen Maulkorb für abweichende Meinungen. (...)