
(...) in dieser Legislaturperiode wird es mit der FDP-Bundestagsfraktion keine Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages zum Rederecht geben. (...)

(...) Darüber hinaus hatte zum damaligen Zeitpunkt die Fraktion noch gar keine Gelegenheit, die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Für die SPD ist klar, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen müssen. (...)

(...) Ich persönlich verstehe auf der einen Seite den Wunsch nach einer Veränderung des Rederechts, da diRederechts manchmal sehr ausschweifen und unnötig in die Länge gezogen werden, obwohl keine neuen Argumente ausgetauscht werden. Auf der anderen Seite stimme ich Ihnen zu, dass jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag seine eigene Haltung vertreten können muss. (...)

(...) eine Einschränkung des Rederechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist nicht akzeptabel. Die bisherige Praxis abgestimmter Stellungnahmen der Fraktionen sowie Reden einzelner Abgeordneter hat sich seit Jahrzehnten bewährt. (...)

(...) Jeder Bundestagsabgeordnete hat das gleiche Recht im Bundestag zu sprechen – egal, ob er die Mehrheitsmeinung in seiner Fraktion vertritt, oder nicht. Gerade wir Bundestagsabgeordnete müssen sehr genau darauf achten, dass wir nicht den Eindruck erwecken, wir wollten von den Fraktionslinien abweichende Meinungen im Bundestag unterdrücken. Die entsprechende Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses, auf die sich die Debatte bezieht, ist in der SPD-Fraktion bislang nicht beraten worden. (...)

(...) entgegen dem öffentlichen Eindruck ging es bei der Debatte gerade nicht um die Einschränkung des Rederechts, sondern um die Verankerung des Rederechts in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in den Fällen, in denen Abgeordnete nicht im Namen ihrer Fraktion reden. (...)