
(...) Das Thema einer angemessenen Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ist sehr komplex und wird auch von der vorgegebenen Verfassungslage geprägt. Die bestehende Regelung ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, wonach durch die Abgeordnetenentschädigung sichergestellt werden muss, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit ihrem politischen Auftrag widmen können. (...)


(...) meine seinerzeitige Forderung nach Transparenz bezog sich immer auf die Frage der Tätigkeit und der Auftraggeber des Kollegen Steinbrück, nie auf dessen Vergütung. Und die Nennung von Auftraggeber und Aufgabe entspricht nach meiner Überzeugung der Tradition des "ehrbaren Kaufmanns". (...)


(...) Die Fernsehübertragung einer Plenarsitzung zeigt nur den öffentlichsten Teil unserer Arbeit als Bundestagesabgeordnete. Während die politischen Entscheidungen in den Gremien getroffen werden, dient das Plenum dazu, die Entscheidungen öffentlich zu vertreten. (...)
