
(...) Ihr Fall ist in meinen Augen klar. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass beim Elternunterhalt nicht das Einkommen des Partners angerechnet werden darf. Das gilt für alle Partnerschaften, für Eheleute, für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften und natürlich auch für nichteheliche Lebenspartnerschaften. (...)

(...) Selbstverständlich haben Sie Recht damit, dass für eingetragene Lebenspartnerschaften keine rechtliche Gleichstellung zu Ehen besteht. Dennoch begründet auch die Lebenspartnerschaften weitreichende gegenseitige Unterhaltspflichten. Ich halte es für notwendig, dass dieses Missverhältnis von Rechten und Pflichten - aktuell zum Beispiel im Bereich der Erbschaftsteuer - behoben wird. (...)

Sehr geehrter Herr Schmidberger,

(...) Auch im Kreis Pinneberg versorgen regionale Stadtwerke auch Kunden aus dem Versorgungsgebiet anderer Stadtwerke, generelle Absprachen, für die Zukunft keine Netznutzungsvereinbarungen miteinander zu schließen, gibt es dabei nicht. Nur ist es derzeit für den Kunden von Stadtwerken nicht immer möglich, zum Anbieter seiner Wahl zu wechseln (so besteht etwa bei den Stadtwerken Elmshorn freie Wechselmöglichkeit, bei den Barmstedtern aber bislang nicht). (...)

Sehr geehrter Herr Bachem,

(...) Der "Fehler", der der ganzen Konstruktion zugrundeliegt, wurde schon im ersten, gescheiterten Fusions-Staatsvertrag gemacht. Hier taucht Cottbus als Gerichtsstandort auf. Insbesondere die PDS in Brandenburg, insbesondere der PDS-Bundestagsabgeordnete Neskovic´ haben stets ein Infragestellen als Verrat an der Bevölkerung in der Niederlausitz skandalisiert. (...)