Sehr geehrter Herr Heitzmann,
Sehr geehrter Herr Wolter,


(...) Ihre Kritik an das Ordnungsamt, dem Sie Untätigkeit vorwerfen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Laut zuständigem Abteilungsleiter gibt es pro Jahr rund 150 Bußgeldverfahren mit teilweise empfindlichen Strafen gegen Gaststättenbetreiber in Mönchengladbach, die sich nicht an die Lärmschutzauflagen halten. Daneben ist das Ordnungsamt im engen Kontakt mit den Betreibern und Nachbarn, um zum Beispiel durch den Einbau von Schallschutz Lösungen zu finden, die dem wirtschaftlichen Interesse der Betreiber und dem Recht der Anwohner auf Nachtruhe entsprechen. (...)

(...) Wichtig ist aber auch, dass beide die Straßenverkehrsordnung kennen und sich daran halten. Letztendlich müssen sich beide mit ihrer Geschwindigkeit an den laufenden Verkehr anpassen. Das gilt auch für Autofahrer. (...)

(...) Die Verjährung dient daher dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit. (...) Das gilt im Grunde auch für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Opfern eines sexuellen Missbrauchs. (...)