Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hartmut SchauerteHartmut SchauerteCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU285 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth ScharfenbergElisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN240 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Paul SchäferPaul SchäferDIE LINKE91 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU212 - Pirmasens Dagegen gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Krista SagerKrista SagerDIE GRÜNEN19 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RzepkaPeter RzepkaCDU/CSU82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Marlene RupprechtMarlene RupprechtSPD244 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU236 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Ortwin RundeOrtwin RundeSPD23 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Christian RuckChristian RuckCDU/CSU253 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN253 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD171 - Werra-Meißner - Hersfeld Nicht beteiligt
Portrait von Karin RothKarin RothSPD262 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Kurt RossmanithKurt RossmanithCDU/CSU258 - Ostallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU127 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Franz-Xaver RomerFranz-Xaver RomerCDU/CSU293 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg RohdeJörg RohdeFDP243 - Erlangen Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.