
Ich teile Ihre Sorgen, was die stetige Radikalisierung der AfD betrifft. Für mich ist klar: Die AfD bewegt sich in erheblichen Teilen außerhalb des demokratischen Spektrums. Ein AfD-Verbotsverfahren sollte daher unbedingt geprüft werden,

Einem Parteiverbot der gesamten AfD nach Art. 21 des Grundgesetzes stehe ich skeptisch gegenüber. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.

Ich teile Ihre Einschätzung bezüglich der AfD. Die Frage nach einem Parteiverbot ist nicht so einfach zu beantworten und die Hürden eines solchen Verbotes sind sehr hoch

Dazu müssen sorgfältig und umfassend die Erkenntnisse über die AfD zusammengetragen und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Antragsberechtigt sind wir dazu nicht, da dies dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung obliegt.

Wir sprechen von der wehrhaften Demokratie, weil sich der Staat gegenüber den Feinden der Demokratie zur Wehr setzen kann und muss.

Bezüglich eines Parteiverbots ist zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein solches von unserer Verfassung sehr hoch gesetzt sind und ein Verbot in der Sache deshalb auch nur vom Bundesverfassungsgericht in einem umfangreichen, voraussichtlich langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann.