
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.

Gerade läuft die Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/24, in die ich aufgrund meiner Mitgliedschaft im Finanzausschuss involviert bin. Der Haushalt wird in zahlreichen präsenzpflichtigen Sitzungen diskutiert. Deshalb habe ich praktisch keine freien Termine, was mein Büro manchmal verzweifeln lässt.

Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Laut §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei den Bezügen aus dem Vorruhestand jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.

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Wenn es nach den GRÜNEN im Rathaus gehen würde, wäre flächendeckend (außer den Bundesstraßen) Tempo 30 in Stuttgart

Ja, die Raumtemperatur im Landtag von Baden-Württemberg darf höchstens 19°C betragen.