Fragen und Antworten

Portrait von Torsten Liebig
Antwort 05.03.2026 von Torsten Liebig SPD

Interessante Idee, vermutlich dafür, aber noch nicht 100 % überzeugt.

Portrait von Hans-Ulrich Rülke
Antwort 05.03.2026 von Hans-Ulrich Rülke FDP

Ihren Vorschlag müsste man gemeinsam über das Verkehrsministerium mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg prüfen.

Silke Gericke 2026
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.

Silke Gericke 2026
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.

Silke Gericke 2026
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Der Erhalt der Streuobstwiesen und alter Einzelbäume ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von großer Bedeutung.

Portrait von Stephan Schneider
Antwort 04.03.2026 von Stephan Schneider FREIE WÄHLER

Selbstverständlich kenne ich die Nöte Ihrer Kommune das schöne Rothauser Land daher, dass ich selbst im Schwarzwald wohne und diese Heimat lebe.