Warum missachten Sie die EU-F-Gas-Verordnung und das BImSchG zur Emissionsvermeidung (Fall Solvay), entziehen dem BW-Anlagenbau Aufträge und fördern so die Sozialisierung von Umweltschäden?
Die Landespolitik agiert widersprüchlich: Während Überwachungstechnik (Palantir) forciert wird, scheitert der Vollzug beim Umweltschutz. Im SF6-Skandal (Solvay) wird auf fehlende Grenzwerte verwiesen. Dies ignoriert Art. 4 Abs. 6 der EU-Verordnung 2024/573, der die Zerstörung von Nebenprodukten nach dem Stand der Technik (Null-Emission) zwingend vorschreibt.
Zusammen mit dem BImSchG und der Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich eine klare Handlungspflicht für die Gewerbeaufsicht. Der baden-württembergische Anlagenbau verfügt über die Filtertechnik, um diese Emissionen zu verhindern. Durch mangelnden Vollzug entgehen unserer Industrie Millionenumsätze, während die Umwelt (Neckar/Luft) als Deponie genutzt wird. Dies ist eine Wettbewerbsverzerrung zulasten sauberer Technik: Gewinne werden privatisiert, ökologische Folgekosten der Allgemeinheit aufgebürdet. Wann setzen Sie geltendes EU-Recht und das Minimierungsgebot zum Schutz von Klima und Wirtschaft konsequent um?

