Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.

Steuergeld darf nicht für nutzlose Maßnahmen verschwendet werden. Technologie und Anpassung sind nötig.

Sehr geehrter Herr M.,

Ich und wir Grünen wären ja schon froh, wenn wir endlich ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen einführen würden, welches wir schon jahrelang fordern. Da wir dieses Ziel immer noch nicht erreicht haben, bin ich ehrlich gesagt nicht auf die Idee gekommen, jetzt Tempo 100 zu fordern, sondern unterstütze hier weiterhin die Parteilinie, die (erst einmal) Tempo 130 fordert.

Da ich ein generelles Tempolimit von 100 km/h auf den deutschen Autobahnen nicht befürworte, habe ich dementsprechend in dieser Hinsicht auch nichts unternommen und werde dies auch nicht tun.
