Warum benötigt es in Baden-Württemberg für die Anwendung der Mietpreisbremse mehr Indikatoren als in anderen Bundesländern? Weis es die CDU in BW besser als die CDU in NRW?
Sehr geehrte Frau Neumann-Martin,
viele Bürgerinnen und Bürger verstehen nicht, weshalb Baden-Württemberg 80 % der Kriterien erfüllen muss, während in NRW 50 % ausreichen. Warum werden Indikatoren gleich gewichtet, obwohl diese Gewichtung nicht empirisch begründet ist?
Hinzu kommt: Das Ministerium hat offenbar die Wirkung der Mietpreisbremse gar nicht einbezogen und verwendet den Landesschnitt der Mieten statt des Bundesschnitts – obwohl das viele Regionen realistisch als „angespannt“ zeigen würde.
Wie kann die CDU behaupten, sie stünde hinter den Mieterinnen und Mietern, wenn ihre Ministerin diese methodischen Schwächen ignoriert?
Mit freundlichen Grüßen
F. A.
Sehr geehrte Frau A.,
die fünf Indikatoren des FUB-Gutachtens 2019 wurde auf der Grundlage der vier gesetzlichen Kriterien nach § 556d Absatz 2 BGB zur Feststellung angespannter Wohnungsmärkte entwickelt und so in der Baden-Württemberg Verordnung 2020 umgesetzt.
Es gibt hier Variationsmöglichkeiten, so sind in 12 Ländern mit Mietpreisbremse bei verschiedenen externen Gutachter-Instituten unterschiedliche viele Indikatoren, sowie teils auch unterschiedliche Gewichtungen zu finden.
Mit Blick auf diese Alternativ-Möglichkeiten wurde in Baden-Württemberg bereits im Jahr 2024 – vor Vergabe des Gutachtens über die L-Bank – die Festlegung getroffen, die bisherige und bewährte Methodik beizubehalten, und die Gebietskulisse nur mit Aktualisierung des Datenmaterials fortzuschreiben.

