Diese Familienstartzeit ist allerdings ein Projekt auf Bundesebene. Die Landesebene ist damit nicht befasst. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche Standards fest. Die Vorgaben waren bis August 2022 von allen europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Sehr geehrter Herr W., wenn Sie aus dem Wahlkreis von Herrn Abg. Schuler sind, wenden Sie sich bitte an unser Wahlkreisbüro und vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Herrn Schuler.
Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.


