Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist
Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend
Mit dem Aufleben der Kampagne „Grünes Herz Deutschlands“ muss eben auch eine Offensive in Richtung Gastfreundlichkeit und einfacher Bezahlung verbunden sein. Das stärkt sowohl den Einzelhandel als auch die Gastronomie sowie die Kundenzufriedenheit.
Wer Bürgergeld bezieht und sich ernsthaft um Arbeit oder Ausbildung bemüht, sollte nicht durch zusätzliche finanzielle Hürden ausgebremst werden.

