Können Sie sich bitte dafür einsetzen, dass auch Studierende von Unis anderen Bundesländer, die das Examen endgültig nicht bestanden haben, sich in Jena in Rechtswissenschaften einschreiben können?
Sehr geehrter Herr Hey,
ich bin, Gründer von JURIST IN TIME, der Initiative für juristische Reformen und Mitglied bei iur.reform.
Die Petition für den integrierten Bachelor mit 278 Unterschriften habe ich initiiert.(openpetition.de/!llb).
Ich bekomme oft diesbezüglich Anfragen von Studierenden.
In der Petition heißt es:
" Auch die endgültig im Ersten juristischen Examen Gescheiterten sollen sich im Nachhinein im integrierten LL.B. einschreiben können."
Können Sie sich bitte dafür einsetzen, dass auch Studierende von Universitäten anderen Bundesländer, die das Examen endgültig nicht bestanden haben, sich in Jena in Rechtswissenschaften einschreiben können? So können wir auch dem Fachkräftemangel in Thüringen entgegenwirken und den Rechtsstaat stärken, was in diesen schwierigen Zeiten wichtig ist.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Ozan C.

Sehr geehrter Herr O.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Petition habe ich gesehen, das Problem zuvor aber ehrlicherweise nicht gekannt.
Ich will mich einer politischen Debatte hierzu nicht verschließen, wobei ich mir bei erstem kursorischen Prüfen leicht vorstellen kann, dass hier wie so oft die Tücke im Detail steckt. Kritiker der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung dürften anmerken, dass Studierende, die das von Ihnen angesprochene Examen nicht bestanden haben, nicht ohne Weiteres in Jena ihren Bildungsweg fortsetzen sollen, da der dortige Studienstandort (verzeihen Sie den umgangssprachlichen Begriff) ja keine Resterampe sei.
In der Tat ist die Jenaer Universität der Rechtswissenschaften ein ausgezeichneter und sehr anerkannter Standort in Deutschland - ob die Einrichtung bereitwillig Ihren Vorschlag aufgreift und unterstützt, vermag ich derzeit nicht zu sagen.
Um die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu ändern, ist tatsächlich der Gesetzgeber gefragt, in diesem Fall also der Thüringer Landtag. Ich versichere Ihnen zumindest, dahingehend in der jetzt bestehenden Regierungskoalition diese Frage in geeigneter Weise anzusprechen.
Mit besten Grüßen
Ihr
Matthias Hey