
Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.

Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist

Mit dem Aufleben der Kampagne „Grünes Herz Deutschlands“ muss eben auch eine Offensive in Richtung Gastfreundlichkeit und einfacher Bezahlung verbunden sein. Das stärkt sowohl den Einzelhandel als auch die Gastronomie sowie die Kundenzufriedenheit.

Wer Bürgergeld bezieht und sich ernsthaft um Arbeit oder Ausbildung bemüht, sollte nicht durch zusätzliche finanzielle Hürden ausgebremst werden.

Der Länderfinanzausgleich ist im Kern wichtig, weil er Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern sicherstellt.
