In einigen Gemeinden und Kreistagen ist die Vielzahl der Fraktionen nämlich ein echtes Problem, das die Sacharbeit behindert.
Wir haben die Erkenntnisse aus den öffentlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss in unseren Entwurf eingearbeitet. Dabei haben wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, dass das Land die Größe der Fraktionen festlegen soll.
Letztlich ist diese Änderung ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente zu gewährleisten, und dem Anspruch, die Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken. Wir sehen die Reform als eine Maßnahme, die der Effizienz und Stabilität dient, ohne die politische Vielfalt in den Kommunen zu gefährden.
Die Fraktionsmindestgröße wurde von 2 auf 3 Personen leicht angehoben mit dem Ziel die Arbeit der Gemeindevertretungen effizienter zu gestalten.
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
