
Nach Grundgesetz-Artikel 48 Absatz 3 haben Abgeordnete einen Anspruch auf einen angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Foto: James Kahn
Nach Grundgesetz-Artikel 48 Absatz 3 haben Abgeordnete einen Anspruch auf einen angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Wir wollen die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit nutzen.
Dazu gehört, dass den Patient*innen gegenüber deutlich gemacht werden muss, wann homöopathische Behandlungen nicht die klinische Medizin ersetzen dürfen.
Mafiöse Strukturen in Deutschland müssen effektiv bekämpft werden, daran arbeiten wir stetig gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen.
In Baden-Württemberg und Karlsruhe besteht neben der mündlichen Austrittserklärung beim Standesamt auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten schriftlichen Austrittserklärung.
Unsere Haushaltspolitik zeigt, dass diese Koalition gemeinsam an Lösungen arbeitet, statt das Trennende zu suchen.