Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren – dies liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dabei geht es nicht darum, psychische Erkrankungen oder deren Behandlung geringzuschätzen, sondern eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung, eine bessere Steuerung der Patienten und einen effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten. Die Bundesregierung wurde zudem aufgefordert, an entscheidenden Stellen nachzuprüfen.
Im Bundestag wird über Gesetze abgestimmt. Ein Gesetzentwurf hierzu ist mir nicht bekannt. Sobald dieser vorliegt, werde ich diesen sorgfältig prüfen und eine Entscheidung treffen.
Auf Ihre Frage vom 27.06. habe ich am 30.06. bereits geantwortet. Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.
Ich halte die Vorschläge der Rentenkommission für nachvollziehbar und vertretbar. Dies betrifft auch die getroffene Regelung zur Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Die Sicherstellung einer guten ambulanten Versorgung, gerade für chronisch kranke Patienten, bleibt auch nach den geplanten Reformen ein zentrales Ziel. Das Gesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig stabilisieren, ohne die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.

