
(...) Wäre der Umstand rechtswidrig, dass die AfD noch keinen gewählten Vizepräsidenten stellen kann, könnte die Fraktion hiergegen gerichtlich vorgehen. Dass sie dies bisher nicht getan hat - und meines Wissens auch nicht beabsichtigt - zeigt, dass der Wunsch der AfD, diesen Umstand zu beklagen, größer ist, als vermeintliche Rechtsklarheit zu schaffen. (...)