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Wolfgang Hellmich
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Frage von Barbara U. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Barbara U. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Herr Hemich
Ich beziehe mich auf die Sendung der ARD:
Bundeswehr: Rechtsextreme bleiben, Informant muss gehen
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Bundeswehr-Rechtsextreme-b…
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer betonte noch Ende 2019, man wolle entschieden gegen Extremisten in der Truppe vorgehen. Was bringt es, wenn Rechtsextreme gemeldet werden können, eine spezielle Meldeadresse bekannt gibt und diese Personen dann nicht von öffentlichen Augaben entbunden werden, sondern der Melder seinen Job verliert?

Sollten nicht Personen, die zur Verteidigung unseres Landes tätig sind, wie Soldaten und Polizisten, unsere Demokratie schützen und verteidigen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist unstrittig, dass Personen und Organisationen, deren Ziele und Ideen sich gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung richten, im Staatsdienst keinen Platz haben. Eine Haltung und ein aktives Verhalten, welche sich im Widerspruch zu den Grundlagen staatlichen Handelns befinden, sind mit dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis unvereinbar. Dies gilt insbesondere für Polizei und Bundeswehr, welche als Exekutivorgane des Staates unmittelbar mit dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung beauftragt sind.

Vollkommen zu Recht löste deshalb der Fall des Bundeswehrsoldaten Franco A. 2017 eine breite gesellschaftliche Debatte über das Problem des Rechtsextremismus und Extremismus generell in der Bundeswehr aus, welche bis heute anhält. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) steht hierbei als federführendes Ressort und oberste Behörde in der Verantwortung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem des Extremismus in der Bundeswehr wirksam einzudämmen. Dem Parlament, hier speziell dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, kommt die Aufgabe zu, das Handeln der Exekutive zu kontrollieren. Der Verteidigungsausschuss hat sich seit 2017 regelmäßig mit dem Problem von rechtsextremen Erscheinungen in der Bundeswehr befasst und der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat sich des Problems in seinem Bericht für das Jahr 2019 angenommen.

Dem Vorwurf jedoch, dass Seitens der Ministeriumsleitung im Nachgang der Ereignisse von 2017 keine resoluten Schritte erfolgt seien, kann ich mich nicht anschließen. Mit der Neuaufstellung des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wurde die zivile Komponente im Aufgabenbereich der Extremismusabwehr deutlich gestärkt. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) sollen Personen mit erwiesenermaßen extremistischem Hintergrund konsequent aus dem Dienst entfernt werden, wozu sich derzeit auch gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung der Entlassungen solcher Personen in Erarbeitung befinden. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Umgangs mit Verdachtsfällen, wurde am 1. Oktober 2019 zudem die Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) eingerichtet, welche künftig dem Ministerium, dem Parlament und der Öffentlichkeit im Halbjahresturnus Bericht über die aktuelle Lage in diesem Bereich erstatten wird. Ferner sind hier auch die Stärkung der Arbeit der „Inneren Führung“ im Sinne der Prävention und nicht zuletzt der 2018 neu gefasste Traditionserlass zu nennen.

Davon unbenommen bleibt die enge und kritische Befassung des Verteidigungsausschusses mit diesem wichtigen Thema und den Bemühungen des BMVg in diesem Bereich. Das Parlament wird die Arbeit aller federführenden Behörden vor dem Hintergrund der kommenden Halbjahresberichte der KfE, wie auch anhand von schriftlichen Anfragen der Fraktionen laufend bewerten und entsprechende Nachbesserungen einfordern, wo diese notwendig sind.

Den zweiten Teil Ihrer Frage betreffend, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zu Angelegenheiten, welche explizit auf das Dienstverhältnis von Dienstherren zu Bedienstetem abstellen, nicht äußern kann und darf.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hellmich

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