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Winfried Bausback
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Frage von Ernst S. •

Frage an Winfried Bausback von Ernst S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Prof. Bausback
wie stehen Sie zur Sperrung der Grenze durch Spanien. Entgegen dem EU Beschluss verweigert Spanien europäischen Mitbürgern die Einreise von Marokko aus. Derzeit sitzen noch mehr als 3000 Europäer, davon ca die Hälfte Deutsche in Marokko fest und können nicht ausreisen. Der überwiegende Teil ist mit Pkw oder Wohnmobil unterwegs.
Die Deutsche Botschaft ist seit 03.04.20 auf Tauchstation und nicht erreichbar.
Was kann die Bayer. Staatsregierung tun, damit das Auswärtige Amt sich endlich den Individualreisenden widmet. Welchen Einfluss kann die Bayer. Staatsregierung nehmen, damit bayer. Bürger nach Hause fahren können.
Andere Nationen organisieren Evakuierungsfähren (Frankreich)oder erwirken in Marokko Ausnahmegenehmigungen für kommerzielle Anbieter(Italien). Sind deutsche Staatsbürger inzwischen europäische Bürger 2. oder 3.Klasse
ich bitte um klare Antworten auf klare Fragen.
mit freundlichen Grüßen
Spinnler Ernsz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Spinnler,

leider kann ich Ihnen wohl nicht wirklich weiterhelfen. Ich leite Ihre Mail aber an die Bayerische Staatskanzlei weiter, die für die Bundesangelegenheiten zuständig ist. Ich werde darum bitten, dass man auf die von Ihnen geschilderte Situation nochmals aufmerksam macht.

In der Sache haben nach meinem Informationsstand die europäischen Staats- und Regierungschefs sich auf ein vorläufiges Einreiseverbot geeinigt und die Außengrenzen der europäischen Union abgeriegelt, um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei der Rückholung von Urlaubern haben die europäischen Staaten vereinbart, zusammenzuarbeiten. Die Anordnung der Einreisebeschränkungen erfolgt - so wurde es von der Presse im Nachgang der Beschlüsse der europäischen Staatsregierungschefs berichtet- durch die Mitgliedstaaten nach einheitlichen Kriterien.

Für die Rückholaktion der deutschen Staatsbürger ist der Bund und innerhalb des Bundes das Auswärtige Amt zuständig. Bayern und die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland haben hier keine eigene Zuständigkeit. Über eine Internetseite des Auswärtigen Amtes werden die Informationen zu den Rückholaktion aus den verschiedenen Ländern zur Verfügung gestellt. Hier gibt es auch einen Link für Marokko, der zu einer Seite der Deutschen Botschaft dort führt.

Freundliche Grüße

Winfried Bausback

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