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Winfried Bausback
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Frage von Guido L. •

Frage an Winfried Bausback von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,

zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Amt als bayr. Justizminister!
Wie auch Sie wahrscheinlich mitbekommen haben, wurden am vergangenen Mittwoch (18.12.13) alle 184 Beweisanträge der Kläger (also 100% !) vom 8. Senat des bayrischen Verwaltungsgerichtshof in Zusammenhang mit den Klagen gegen den Bau einer 3. Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen (siehe z.B. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dritte-startbahn-abgeschmettert-1.1846988 ).
Es wurden nicht einmal neue Gutachten, die die konträren und widersprüchlichen Aussagen der Gutachten der Regierung von Oberbayern einerseits und der Gutachten der Kläger andererseits verifizieren, zugelassen (z.B. zu den Themen Lärm und Umweltbelastung).
Für mich macht dieser Verhandlungstag den Eindruck, als wenn der vorsitzende Richter D. E. A. keine Lust mehr hat, sich dezidiert mit der Sache noch länger zu beschäftigen. Vielmehr entsteht schon jetzt der Eindruck, als wenn D. A. einseitig "Pro 3." sein (Vor-)Urteil gefällt hat.

Meine Fragen:

- Haben Sie als bayrischer Justizminister eine Handhabe, D. A. wg. Befangenheit die Prozessführung zu entziehen?
- Ist es möglich, wegen grober Pflichtverletzung in der Ausübung seines Richteramtes D. A. in den Einstweiligen Ruhestand zu versetzen?
- Ist es wenigstens möglich, dass D. A. kurzfristig arbeitsmedizinisch begutachtet wird (Gutachten über seine geistig-kognitiven Fähigkeiten)?

In der Hoffnung, dass Sie das Amt besser (seriöser) bekleiden als Ihre Amtsvorgängerin, Frau Dr. Beate Merk, und in Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück

PS: Meine Meinung über Herrn Dr. Allesch habe ich auf der Internetseite von "AufgeMUCkt" bereits öffentlich publik gemacht (siehe http://www.aufgemuckt.de/ ) (Kommentar vom 18.12.2013)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Langenstück,

ich danke Ihnen für die Gratulation anlässlich meiner Ernennung zum bayerischen Justizminister.

Bezüglich Ihrer Anfrage hinsichtlich Ihrer Bedenken gegen die Verhandlungsführung des 8. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann ich Ihnen mitteilen, dass sich meine Zuständigkeit als Justizminister nicht auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erstreckt. Diese zählt vielmehr zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback

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