Mit der Aussage, dass „alle Personen mit einem ehrlichen Erkenntnisinteresse“ vom Informationsfreiheitsgesetz profitieren sollen, wollte ich keine zusätzliche Voraussetzung für den Zugang zu amtlichen Informationen formulieren.
Wer unser demokratisches System gezielt von innen heraus destabilisieren und angreifen will, darf auf keinen Dauerplatz in seinen Institutionen hoffen. Unser Grundgesetz sieht mit Artikel 21 die Möglichkeit vor, Parteien vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist das parlamentarische Verfahren inzwischen weitestgehend abgeschlossen.
Entscheidend wird aus meiner Sicht sein, dass am Ende praktikable Regelungen stehen, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den berechtigten Anliegen der Ärztinnen und Ärzte gerecht werden und eine gute medizinische Versorgung auch künftig gewährleisten
Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine tragende Säule, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr staatliche Transparenz und Vertrauen in die Politik und Verwaltung Deutschlands zu vermitteln.

