
Wir haben wiederholt deutlich gemacht: Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf ist eine hochqualifizierte Juristin mit einschlägiger Erfahrung im Verfassungsrecht. Die ihr öffentlich unterstellten Extrempositionen – insbesondere zur Frage von Schwangerschaftsabbrüchen – entbehren einer tatsächlichen Grundlage und wurden inzwischen auch journalistisch widerlegt.