Wollen Sie „ehrliches Erkenntnisinteresse“ oder „berechtigtes Interesse“ zur Voraussetzung für den Informationszugang nach IFG machen?
Sehr geehrte Frau Esdar,
in Ihrer Antwort auf die Frage nach Ihrer Position zur geplanten faktischen Abschaffung des IFG formulieren sie, Ihre Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass „weiterhin alle Personen mit einem ehrlichen Erkenntnisinteresse vom IFG profitieren können“. [1]
Diese Formulierung legt nahe, dass Sie und Ihre Fraktion durchaus dafür offen sind, „ehrliches Erkenntnisinteresse“ oder gar „berechtigtes Interesse“ zur Voraussetzung für den Informationszugang nach IFG zu machen. Stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian R.

Antwort ausstehend von Wiebke Esdar SPD
