
(...) Dies zeigt, dass Verfassungswidrigkeit sich mitunter nicht einfach feststellen lässt und auch Juristen viel abverlangt. Daher ist es besonders bemerkenswert, dass Gegenpositionen von Verfassungsrichtern zu einem gefällten Urteil stets veröffentlicht werden, sofern es nicht zur Einstimmigkeit gekommen ist. (...)