Frage von Gerd G. • 18.01.2024
Antwort von Volker Wissing FDP • 11.04.2024
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Der Expertenrat hat eine Empfehlung abgegeben.
Grundsätzlich gilt, dass forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge ordentlich zuzulassen sind, bevor diese auf einer öffentlichen Straße bewegt werden dürfen.
Aufgrund Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.
Nicht alle Förderprogramme des BMDV können fortgeführt werden.
Wie Sie sicherlich wissen, habe ich die Idee des Deutschlandtickets entwickelt und stets dafür geworben.