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Volker Wissing
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Frage von Gerhard G. •

Wen schützt die DSGVO? Den Nutzer, oder den Anbieter von Internet- Leistungen. Wem nützt ein Widerspruch, der nur für die Zukunft wirksam ist? Eine erteilte Anwendung ist rechtens.

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Digitales und Verkehr, Herr Volker Wissing, weshalb dürfen Anbieter von Meldungen im Internet die Kunden/Nutzer erpressen. Abo von Meldungen Tracking und Cookie frei - oder kostenfrei und dafür Zugeständnisse einfordern, die gegen die Entscheidung des EuGH sind? *** Nachzulesen unter: Mit Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zur Datenübermittlung in die USA (sog. „Privacy Shield Abkommen“) für ungültig erklärt. https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/datenschutzrecht/datenuebermittlung-usa-4852420 *** Beispiel Datenschutz und Nutzungserlebnis auf welt.de a) ohne Tracking und Cookies b) „kostenfrei“ = Verkauf der Identität: https://www.welt.de/wirtschaft/article245458400/Kritik-an-Olaf-Scholz-Ampel-Streit-ums-Heizen-Goering-Eckardt-vermisst-Klimakanzler.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wie Sie dem Zweck der DSGVO entnehmen können, dient sie dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Sie vereint viele Aspekte der Datennutzung und des Datenschutzes in sich und ist ein wirksames Regelwerk zur Durchsetzung und Wahrung von Grundrechten und Grundfreiheiten. Grundsätzlich nötig und entsprechend optimierungsbedürftig ist der Weg hin zu einer einheitlichen Auslegung von Datenschutzvorschriften.

Mit besten Grüßen,

Dr. Volker Wissing

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