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Volker Wissing
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Frage von Georg M. •

Kommt das Nachfolgeticket für das 9 Euro-Ticket wirklich für alle? Wann kommt ein höheres Bürgergeld mit allen Ausgabepositionen?

Sehr geehrter Herr Wissing,

wenn das Nachfolgeticket für das 9 Euro-Fahrticket kommt, habe ich die Sorge, dass es das nur über das Abo gibt.
Dann könnten Verkehrsverbünde/ die Bahn aber Verträge ablehnen, wenn Antragsteller nicht kreditwürdig sind. Gibt es dieses Ticket auch am Schalter?

49 Euro oder 69 Euro wären m.W. dann für Bürgergeldempfänger nicht zu stemmen. Warum werden nicht endlich alle Positionen bei Hartz IV/ Bürgergeld/ Altersgrundsicherung realistischer eingerechnet? Aus meiner Sicht werden die Preissteigerungen, Kaution, Anschaffungen für neue Geräte usw. nicht oder nicht vollständig berücksichtigt.
Manche können aus gesundheitlichen oder logistischen Gründen auch nicht zur Tafel.
Warum also gibt es nicht mehr Bürgergeld und warum erst ab Januar? Für das Gesamtjahr 2022 bekam ich seit Januar 3 Euro mehr und einmalig 200 Euro. Diese 236 Euro reichen m.E. nicht aus. Alleine für den Strom muss ich 180 Euro mehr ausgeben. Warum für die Ärmsten so wenig?

Gruß

Georg M..

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Sehr geehrter Herr M.,

 

Der Preis des Deutschlandtickets von nur 49 Euro in Verbindung mit der monatlichen Kündbarkeit ist wirklich niedrig angesetzt und günstiger als quasi alle derzeit erhältlichen regulären lokalen Monatstarife. Vergleichen mit Einzelfahrt-Tarifen rechnet sich das Abo schon bei wenigen Fahrten im Monat. Dies wird dadurch möglich, dass Bund und Länder das Deutschlandticket mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro mitfinanzieren. Trotz der verschlechterten Konjunkturlage wird hierdurch Mobilität und Teilhabe gesichert. Mit dem neuen Ticketangebot entlasten Bund und Länder all diejenigen, die den ÖPNV häufig oder auch nur regelmäßig für ihre Besorgungsfahrten im Alltag oder den Arbeitsweg nutzen. Davon profitiert unsere Umwelt, davon profitieren Pendler und davon profitieren sämtliche Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die insoweit zuständigen Länder können entsprechend ihrer Kapazitäten auch Möglichkeiten schaffen, Personengruppen hinsichtlich des Ticketpreises etwa durch Ermäßigungsgutscheine oder Gutschriften noch weitergehend zu entlasten. Doch auch für sich allein gesehen verbindet das staatlich unterstützte Ticket soziale und klimaschützende Gedanken – indem es all denjenigen zugutekommt, die bereit sind, zugunsten von Bahn und Bus auf manchen Komfort zu verzichten und gemeinsam zu fahren.

 

Mit der Bürgergeld-Einführung wollen wir die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 deutlich erhöhen, um damit – neben weiteren Entlastungen, von denen auch Grundsicherungsempfänger profitieren – der Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

Mit dieser Reform wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende insgesamt auf die Höhe der Zeit gebracht. Unser Ziel ist ein moderner Sozialstaat, der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Grundbedarf verlässlich absichert und zugleich die Menschen bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt wirksam durch Qualifizierung unterstützt. Dazu bauen wir bürokratische Belastungen ab und verbessern die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit. Das Bürgergeld baut mit vielen gezielten Maßnahmen Brücken aus der Arbeitslosigkeit. Mit dem Bürgergeld wollen wir zudem die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht: Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, soll künftig im Wege einer Anhebung der Freibeträge mehr von seinem Einkommen behalten können. Mit den verbesserten Hinzuverdienstregelungen gibt es einen echten Anreiz, sich Stück für Stück aus der sozialen Bedürftigkeit herauszuarbeiten. Leistung lohnt sich und Aufstieg durch Bildung ist möglich!

Wer kurzfristig in soziale Bedürftigkeit fällt, soll nicht sofort Altersvorsorge, Erspartes oder Wohneigentum verlieren müssen. Deshalb wir das Schonvermögen für Leistungsempfänger erhöht. Das ist auch eine Frage des Respekts vor Lebensleistung. Dennoch gilt weiterhin das Prinzip des Förderns und Forderns. Wer nicht an der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt mitwirkt, muss auch künftig mit Leistungskürzungen bis zu 30 Prozent rechnen. Dies ist ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuern den Sozialstaat finanzieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing

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