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Volker Wissing
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Frage von Christian L. •

Ist es zulässing, dass Traktoren die nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zugelassen sind, für Prodestfahrten benutzt werden? Handelt es sich hier nicht um eine Strafttat?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Grundsätzlich gilt, dass forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge ordentlich zuzulassen sind, bevor diese auf einer öffentlichen Straße bewegt werden dürfen. Von diesem Grundsatz gibt es verschiedene Ausnahmen. Die Einhaltung entsprechender Regelungen obliegt den Behörden vor Ort.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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