Volker Redder
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FDP
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Frage von Birgit S. •

Guten Tag , Sie sind mein demokr. gewählter Vertreter. Ich wüsste gerne warum Sie gg die Impfpflicht ab 60 gestimmt haben und nicht die Meinung /Wünsche Ihrer Wählerschaft repräsentieren?

Volker Redder
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.

ich habe den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung  für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Drs. 20/954) unterstützt und mitgezeichnet. Den sogenannten "Kompromiss-Vorschlag", der eine Impfpflicht ab 60 und sogar eine mögliche Impfpflicht ab 18 beinhaltet hat, konnte ich nicht mehr unterstützen. Die wesentlichen Gründe finden Sie anbei in einer von mir unterzeichneten persönlichen Erklärung

Mit freundlichen Grüßen

Volker Redder

Wir, die Unterzeichnenden, haben den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Drucksache 20/954) unterstützt und mitgezeichnet.

Wir werden den neu vorgelegten Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ (sogenannter Kompromissvorschlag) nicht unterstützen.

Hierzu haben uns folgende Gründe bewogen:

Erstens. Der ursprüngliche, von uns mitgezeichnete Gesetzentwurf sah eine verpflichtende Beratung für alle Personen über 18 Jahre vor. Hierdurch sollte der Informationsstand der bisher ungeimpften Bürgerinnen und Bürger verbessert und erweitert werden, um die Bereitschaft zur Impfung auf freiwilliger Basis zu erhöhen.

Zweitens. Basierend auf diesem Beratungsmodell sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren durch gesonderten Beschluss des Deutschen Bundestages einführen zu können, sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern, um die Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen aufrechterhalten zu können.

Drittens. Der Bundestag hätte dann ab dem 15. September 2022 durch einen im Bundesgesetzblatt bekannt- zumachenden Beschluss festlegen können, dass Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen haben. Der Bundestag hätte damit sich aktiv für eine Impfpflicht Ü50 entscheiden müssen.

Viertens. Eine Impfnachweispflicht für weitere Bevölkerungsgruppen war nicht vorgesehen.

Fünftens. Im neuen Gesetzentwurf wiederum ist die Einführung einer Impfnachweispflicht für die Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, zum 15. Oktober 2022 vorgesehen.

Sechstens. Ebenfalls ist die Einführung einer Verpflichtung zur Teilnahme an einer Impfberatung für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zum 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist, geplant.

Siebtens. Der Bundestag kann in Folge je nach Infektionslage die Impfnachweispflicht aussetzen oder auf die Personengruppe im Alter von 18 bis 59 Jahre ausweiten. Dies bedeutet, dass die Aussetzung der Impfpflicht ein weiteres aktives Handeln des Bundestags verlangt.

Achtens. Die unter Fünftens bis Siebtens genannten Regelungen stehen für die Unterzeichnenden im Widerspruch zur Idee und Intention des ursprünglichen Gesetzesantrags, nach welchem die Einführung der Impfnachweispflicht Ü50 erst nach Prüfung der Datenlage unter wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen sollte, falls die Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Der neue Gesetzentwurf verändert somit die Reihenfolge der Schritte zur Einführung einer altersspezifischen Impfnachweispflicht.

Neuntens. Die Erweiterung der Impfnachweispflicht auf die Altersgruppe ab 18 Jahre wird von den Unterzeichnenden ebenfalls abgelehnt.

Wir bedauern, dass unser Gesetzentwurf keinen Fortbestand hat, da wir das Vorgehen, das er vorsah, für den besten Weg gehalten hätten, um die Gesundheitsversorgung aller sicherzustellen.

Was möchten Sie wissen von:
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